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Aktuelles

Förderung von E-Ladeinfrastruktur

Es gibt Neuigkeiten bei der Förderung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge:

• Anträge können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der KfW-Bank gestellt werden.

• Antragsberechtigte: Kommunen und wirtschaftlich tätige Unternehmen  

• Fördergegenstand: Erwerb und Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen, stationären Ladestation inkl. des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten

• Förderhöhe: max. 900 Euro pro Ladepunkt, jedoch max. 70 % der förderfähigen Ausgaben (Hinweis: Eine Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von jeweils max. 22 kW haben.)

• Für Unternehmen müssen die Gesamtkosten mind. 1.285,71 Euro betragen; die Förderobergrenze liegt bei max. 45.000 Euro pro Standort.

• Für Unternehmen erfolgt die Förderung auf Grundlage der De-minimis-Verordnung.

• Antragsstellung: Beantragung der Förderung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen – als Vorhabensbeginn gilt die verbindliche Bestellung der Ladestation bzw. der Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrags (Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn).  

Mit Blick auf das begrenzte Budget empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Antragsstellung.

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